Festanstellung für Ärztinnen und Ärzte über das medseek Jobportal
MEDSEEK wurde von Ärzten gegründet und wird auch von Ärzten geführt. Wir kennen das Schweizer Gesundheitswesen aus eigener Erfahrung. Und auch die Herausforderungen, welche der sich schnell verändernde Personalmarkt und die verschärften gesetzlichen Grundlagen mit sich bringen.
Unser Einsatz-Team mit kompetenten Fach- und Assistenzärzten steht für kurzfristige oder auch längere Einsätze bereit, ohne jeden Verwaltungsaufwand für Sie. Um personelle Engpässe in Ihrem Spital qualifiziert zu überbrücken.
Selbstverständlich, medseek GmbH ist im Besitz aller kantonalen und eidgenössischen Prüfungen und Bewilligungen (Amt für Wirtschaft und Arbeit Solothurn (AWA), Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Alle unsere Ärzte verfügen über langjährige klinische Erfahrung im Schweizer Gesundheitswesen und sind im Besitz eines Facharzttitels Innere Medizin, Intensivmedizin und/oder Anästhesie. Einige unserer Ärzte verfügen auch über den Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR. Die gesetzlich geforderten Fortbildungen werden von all unseren Mitarbeitern absolviert. Unsere Assistenzärzte sind engagiert, qualifiziert, selbstständig und verfügen über mehrere Jahre Erfahrung.
Unbesetzte Stellen führen zu einer grösseren Belastung des Stammpersonals. Unser qualifizierter Einsatz mit kompetenten Ärzten unterstützt Sie dabei, die Patientensicherheit zu garantieren, die Patientenzufriedenheit zu gewährleisten und somit das gute Image Ihres Hauses zu sichern.
Unsere Ärzte erhalten vor ihrem Einsatz eine umfassende Information, damit sie bereits am ersten Tag sofort und nahtlos produktiv einsetzbar sind. Sämtliche Ärzte unseres Einsatz-Teams verfügen ausnahmslos über die nötige Erfahrung und die Sozialkompetenz, sich schnell und organisch in bestehende Teams einzufügen.
Verwenden Sie dazu einfach unser praktisches Online-Tool. Senden Sie uns Ihre Wunschdaten, wir werden Sie umgehend kontaktieren.
Unsere Tarife beinhalten sämtliche Sozialleistungen sowie die gesamte Planung, Organisation und Administration.
Unsere Ärztinnen und Ärzte treten bei ihren Einsätzen nicht als selbständige Leistungserbringer gegenüber den Patientinnen und Patienten auf, sondern sind in die jeweilige Praxis bzw. Institution eingebunden.
Die ärztlichen Leistungen werden daher zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) über die ZSR-Nummer der Praxis bzw. Institution abgerechnet, welche als Arbeitgeberin bzw. verantwortliche Leistungserbringerin auftritt.
Die eingesetzten Ärztinnen und Ärzte werden auf der Rechnung als ausführende und/oder verantwortliche Person ausgewiesen (in der Regel mittels GLN, gegebenenfalls zusätzlich mit einer K-Nummer).
Die Rechnungssteller-ZSR bleibt in allen Fällen diejenige der Praxis bzw. Institution.
Wofür steht die GLN-Nummer? (Global Location Number)
Die GLN ist eine eindeutige Personenidentifikationsnummer im Gesundheitswesen. Sie kennzeichnet eine Ärztin/einen Arzt eindeutig – damit in Systemen und auf Rechnungen klar ist, wer eine Leistung erbracht hat.
Zum Nachlesen: https://www.bag.admin.ch/de/haeufige-fragen-faq-zum-medreg
Wofür steht die ZSR-Nummer? (Zahlstellenregister-Nummer)
Die ZSR-Nummer ist die zentrale Abrechnungsnummer gegenüber den Krankenversicherern (OKP). Über die ZSR wird festgelegt, wer die Rechnung stellt und abrechnet. Bei Vertretungseinsätzen läuft die OKP-Abrechnung üblicherweise über die ZSR der Praxis bzw. Institution.
Zum Nachlesen: https://www.sasis.ch/register/
Was ist eine K-Nummer – und wozu braucht man sie?
Die K-Nummer wird häufig genutzt, um eine angestellte Ärztin / einen angestellten Arzt innerhalb der Praxis eindeutig der Praxis-ZSR zuzuordnen. Die Rechnung wird weiterhin über die Praxis-ZSR gestellt, die K-Nummer hilft vor allem bei der internen Zuordnung im Abrechnungssystem. Wenn eine K-Nummer gewünscht ist, wird sie in der Regel durch die Praxis/Institution beantragt. Bei sehr kurzen Einsätzen ist das organisatorisch nicht immer realistisch – dann wird die Ärztin/der Arzt meist über GLN als ausführende/verantwortliche Person ausgewiesen, während die Abrechnung über die Praxis-ZSR erfolgt.
Zum Nachlesen: https://www.sasis.ch/register/
Kurz gesagt:
ZSR = wer abrechnet
GLN = wer behandelt
K-Nummer = Zuordnung zur Praxis (falls benötigt)